Anmeldeverfahren
Unser gestaffeltes Anmeldeverfahren ermöglicht eine Fortbildungsplanung ohne Zeitdruck. Es vermeidet überdies Ungerechtigkeiten bei der Platzvergabe, die dadurch entstehen, dass die Programmveröffentlichung die Zielgruppen ungleichzeitig (z.B. wegen Urlaubs) erreicht. Daher gilt:
- Anmeldungen, die bis zum 30. September 2024 eingehen, werden zunächst gesammelt. Sollte es bei einzelnen Kursen mehr Anmeldungen geben als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
- Anmeldungen, die uns ab dem 1. Oktober 2024 erreichen, werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dies gilt bis zum Ende des Programmjahres.
- Eine verbindliche Zusage über Ihre Teilnahme am Kurs bzw. über Ihren Platz auf der Warteliste erhalten Sie im Oktober.
Wenn Sie in Kollegs auf die Warteliste gesetzt werden, empfiehlt es sich, den Kollegzeitraum noch länger freizuhalten, da es fast immer zu Abmeldungen kommt, auch kurzfristig. TIPP: Geben Sie einen Wartelistenplatz auf den Positionen 1-5 nicht vorzeitig zurück.
Falls der Kurs in gleicher oder ähnlicher Form im Folgejahr wiederholt wird, werden Personen, die im Vorjahr auf der Warteliste standen, vorrangig berücksichtigt. Dies gilt nicht für Studienreisen. Voraussetzung ist, dass eine erneute Anmeldung bis zum 30. September erfolgt und der Anspruch auf vorrangige Behandlung im Anmeldeformular in der Rubrik Bemerkungen ausdrücklich zur Geltung gebracht wurde.
Anmeldungen zu unseren Kursen sind ausschließlich digital über unsere Webseite möglich: www.pastoralkolleg-niedersachsen.de.
Eigenbeteiligung und Fahrtkostenerstattung
Ab 2025 entfällt die Erhebung der Eigenbeteiligung vollständig. Fahrtkosten werden vom Pastoralkolleg nicht erstattet. Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren Arbeitgeber und lassen Sie sich die Erstattung im Zweifelsfall, z.B. bei weiter entfernt stattfindenden Kursen, vorab genehmigen.
Teilnahmegebühren und Stornokosten
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Pastoralkollegs Niedersachsen ist für Pfarrer und Diakoninnen aus den vier Trägerkirchen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe) in der Regel kostenlos. Bei Studienreisen, aber auch bei kostenintensiveren Kollegs wird zusätzlich eine Seminargebühr erhoben. Da dem Pastoralkolleg mit jeder Anmeldung Verbindlichkeiten gegenüber den Tagungshäusern, auch dem in Loccum, entstehen, müssen Stornokosten erhoben werden, wenn es zu kurzfristigen Absagen kommt. Die derzeitige Stornoregelung ist die folgende:
Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme an einem Pastoralkolleg ist bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses möglich. Bei einer nicht krankheitsbedingten Absage, die kurzfristiger eingeht, fallen Stornokosten an. Diese betragen 20 Euro pro Übernachtung, bei einem Wochenkurs also 80 Euro. Bei digitalen Kollegs und Studientagen bezieht sich die Stornogebühr auf je einen ganzen Kurstag. Bei Krankheit bitten wir um Vorlage eines ärztlichen Attestes. Die tatsächlichen Stornokosten fallen für das Pastoralkolleg wesentlich höher aus. Auch verursachen alle An- und Abmeldungen erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher bitten wir, An- und Abmeldungen an unseren Kursen sorgfältig zu planen.
Teilnahme FEA-Berechtigter und FEA-Pflichtiger, Auswärtiger und Ruheständler
Bis auf die mehrmoduligen Kurse und die digitalen EKD-Pastoralkollegs sind alle Kurse im Pastoralkolleg Niedersachsen auf die FEA-Pflicht anrechenbar.
Pastorinnen und Diakone, die nicht zu den vier Trägerkirchen des Pastoralkollegs gehören, können ebenfalls an den Kollegs teilnehmen, wenn nach dem 1. Oktober 2024 noch Plätze frei sind. Ihnen wird eine pauschale Tagungsgebühr (für Übernachtung und Verpflegung) sowie eine Seminargebühr in Rechnung gestellt, die sie im Pastoralkolleg Niedersachsen erfragen können.
Auch Ruheständler können als Teilnehmende berücksichtigt werden, wenn im Kurs noch Plätze frei sind. Sie entrichten die Eigenbeteiligung in Höhe von 30 Euro pro Übernachtung bzw. pro Seminartag an das Pastoralkolleg Niedersachsen.
Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand, die derzeit Gastdienste leisten oder im vergangenen Jahr einen Gastdienst übernommen haben, werden wie Pastoren im aktiven Dienst behandelt. Wir bitten darum, die Aktivität als Gastdienstlerin im Anmeldeformular zu vermerken.
Kinderbetreuung
Das Pastoralkolleg Niedersachsen verfügt leider über keine eigene Kinderbetreuung. Es besteht aber die Möglichkeit, auf vorherigen Antrag einen Zuschuss in Höhe von ca. 11,00 Euro pro Stunde für die Bezahlung einer selbstorganisierten Kinderbetreuung zuhause oder an den Tagungsorten zu bekommen (max. 8 Stunden täglich). Das Pastoralkolleg versucht, Ihnen bei der Organisation einer Kinderbetreuung vor Ort behilflich zu sein.
Den Antrag für den Zuschuss finden Sie hier.