Kirchenkreis-Kollegs mit dem Pastoralkolleg Niedersachsen
Kirchenkreiskollegs/Propsteikollegs mit dem Pastoralkolleg Niedersachsen
Das Pastoralkolleg Niedersachsen bietet Kirchenkreisen, Kirchenbezirken bzw. Propsteien der im Pastoralkolleg zusammengeschlossenen Kirchen die Möglichkeit, speziell auf die Bedürfnisse ihrer Konvente ausgerichtete Kollegs bzw. Fortbildungskonvente durchzuführen. Dafür werden jedes Jahr Termine in Loccum und Rastede reserviert. Kirchenkreiskollegs an anderen Orten oder Konventsreisen werden vom Pastoralkolleg Niedersachsen nicht begleitet.
Die Kirchenkreiskollegs / Probsteikollegs können wochentags 5-tägig, 4-tägig oder 3-tägig geplant werden. Sie beginnen in der Regel jeweils um 15.00 Uhr mit dem Kaffeetrinken und enden am letzten Tag mit dem Mittagessen.
Leistungen
- Teilnahme einer Person der Studienleitung an der Vorbereitung des Kollegs (Möglichkeit der gemeinsamen Entwicklung des Themas und der Tagungsstruktur)
- Organisation des Kollegs
- Begleitung des Kirchenkreiskollegs durch die Studienleitung
- Unterkunft und Vollverpflegung im Tagungshaus
- Übernahme von Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung von Referenten*innen
- Honorarkosten von Referenten*innen bis zur Höhe von 1.000,- € bei 5tägigen Kollegs (bei 4tägigen Kollegs 800,- €, bei dreitägigen Kollegs 600,- €)
Kosten 2026 zzgl. 19 % Umsatzsteuer
Anzahl Personen |
3 tägig |
4 tägig |
5 tägig |
bis 10 |
800,00 € |
1.200,00 € |
1.600,00 € |
11-15 |
1.200,00 € |
1.800,00 € |
2.400,00 € |
16-20 |
1.600,00 € |
2.400,00 € |
3.200,00 € |
21-25 |
2.000,00 € |
3.000,00 € |
4.000,00 € |
26-30 |
2.400,00 € |
3.600,00 € |
4.800,00 € |
31-35 |
2.800,00 € |
4.200,00 € |
5.600,00 € |
36-40 |
3.200,00 € |
4.800,00 € |
6.400,00 € |
41-45 |
3.600,00 € |
5.400,00 € |
7.200,00 € |
46-50 |
4.000,00 € |
6.000,00 € |
8.000,00 € |
Kosten, die durch Exkursionen, externe Mahlzeiten oder andere Wünsche entstehen, die über das übliche Tagungsformat hinausgehen, werden nicht vom Pastoralkolleg übernommen.
Anmeldeverfahren/Stornoregelungen
- Der Kirchenkreis teilt beim Vertragsabschluss dem Pastoralkolleg Niedersachsen die Teilnahmezahl mit. Eine Teilnahme an der Maßnahme ist nur für den gesamten Zeitraum möglich.
- Drei Monate vor Beginn des Kirchenkreiskollegs teilt der Kirchenkreis dem Pastoralkolleg die verbindliche Teilnahmezahl mit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch eine kostenfreie Absage des Kollegs oder eine Reduzierung der Teilnahmezahl möglich.
- Ab dem dritten Monat bis 14 Tage vor Beginn des Kurses werden bei Reduzierung der Teilnahmezahl oder Absage 50% der Kosten fällig.
- Ab zwei Wochen vor Beginn eines Kollegs werden bei Reduzierung der Teilnahmezahl oder Absage 100% der Kosten fällig.
- Das Pastoralkolleg benötigt drei Wochen vor Beginn des Kollegs eine Teilnahmeliste.
Die anteiligen Stornierungskosten greifen, sobald die Teilnahmezahl in eine niedrigere Kategorie abrutscht, und bezieht sich auf den Differenzbetrag zur ursprünglichen Kategorie. Bezugsgröße sind nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die bereits bezuschussten Kosten.