Leistungen, Kosten und Stornoregelung
Leistungen
- Teilnahme einer Person der Studienleitung an der Vorbereitung des
Kollegs (Gemeinsame Entwicklung des Themas und der Tagungsstruktur)
- Organisation des Kollegs
- Begleitung und Leitung des Kirchenkreiskollegs durch die Studienleitung
- Unterkunft und Vollverpflegung im Tagungshaus
- Übernahme von Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung von Referenten*innen
- Honorarkosten von Referenten*innen bis zur Höhe von 1.200,- € bei 5tägigen Kollegs (bei 4tägigen Kollegs 1000,- €, bei dreitägigen Kollegs 800,- €)
Kosten 2028 zzgl. 19 % Umsatzsteuer
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Anzahl Personen
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3-tägig/2Ü
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4-tägig/3Ü
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5-tägig/4Ü
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bis 10
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1.100,00 €
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1.650,00 €
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2.200,00 €
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11-15
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1.650,00 €
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2.475,00 €
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3.300,00 €
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16-20
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2.200,00 €
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3.300,00 €
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4.400,00 €
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21-25
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2.750,00 €
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4.125,00 €
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5.500,00 €
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26-30
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3.300,00 €
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4.950,00 €
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6.600,00 €
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31-35
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3.850,00 €
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5.775,00 €
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7.700,00 €
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36-40
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4.400,00 €
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6.600,00 €
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8.800,00 €
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41-45
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4.950,00 €
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7.425,00 €
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9.900,00 €
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46-50
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5.500,00 €
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8.250,00 €
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11.000,00 €
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Kosten, die durch Exkursionen, externe Mahlzeiten oder andere Wünsche entstehen, die über das übliche Tagungsformat hinausgehen, werden nicht vom Pastoralkolleg übernommen.
Anmeldeverfahren/Stornoregelungen
- Der Kirchenkreis teilt beim Vertragsabschluss dem Pastoralkolleg Niedersachsen die voraussichtliche Teilnahmezahl mit. Eine Teilnahme an der Maßnahme ist nur für den gesamten Zeitraum möglich.
- Bis spätestens sechs Monate vor Beginn des Kirchenkreiskollegs teilt der Kirchenkreis dem Pastoralkolleg die verbindliche Teilnahmezahl mit. Bis zu diesem Zeitpunkt ist noch eine kostenfreie Absage des Kollegs oder eine Reduzierung der Teilnahmezahl möglich.
- Sechs bis drei Monate vor Beginn des Kollegs werden bei Reduzierung der Teilnahmezahl oder Absage 50% der Kosten fällig.
- Ab vier Wochen vor Beginn des Kollegs werden bei Reduzierung der Teilnahmezahl oder Absage 100% der Kosten fällig.
- Ebenfalls vier Wochen vor Beginn des Kollegs benötigt das Pastoralkolleg die verbindliche Teilnahmeliste. – Auch bei späteren Veränderungen bitten wir noch um Nachricht, auch wenn diese keinen Einfluss mehr auf die Kosten haben.
Die anteiligen Stornierungskosten greifen, sobald die Teilnahmezahl in eine niedrigere Kategorie abrutscht, und bezieht sich auf den Differenzbetrag zur ursprünglichen Kategorie. Bezugsgröße sind damit nicht die tatsächlichen Kosten, sondern die bereits bezuschussten Kosten.