Foto: Jens Schulze

Geschäftsbedingungen

Anmeldeverfahren

Unser gestaffeltes Anmeldeverfahren ermöglicht eine Fortbildungsplanung ohne Zeitdruck. Es vermeidet überdies Ungerechtigkeiten bei der Platzvergabe, die dadurch entstehen, dass die Programmveröffentlichung die Zielgruppen ungleichzeitig (z.B. wegen Urlaubs) erreicht. Daher gilt:

  • Anmeldungen, die bis zum 30. September 2025 eingehen, werden zunächst gesammelt. Sollte es bei einzelnen Kursen mehr Anmeldungen geben als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
  • Anmeldungen, die uns ab dem 1. Oktober 2025 erreichen, werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dies gilt bis zum Ende des Programmjahres.
  • Eine verbindliche Zusage über Ihre Teilnahme am Kurs bzw. über Ihren Platz auf der Warteliste erhalten Sie im Oktober.

Wenn Sie in Kollegs auf die Warteliste gesetzt werden, empfiehlt es sich, den Kollegzeitraum noch länger freizuhalten, da es fast immer zu Abmeldungen kommt, auch kurzfristig. TIPP: Geben Sie einen Wartelistenplatz auf den Positionen 1-5 nicht vorzeitig zurück.

Falls der Kurs in gleicher oder ähnlicher Form im Folgejahr wiederholt wird, werden Personen, die im Vorjahr auf der Warteliste standen, vorrangig berücksichtigt. Dies gilt nicht für Studienreisen. Voraussetzung ist, dass eine erneute Anmeldung bis zum 30. September des Folgejahres erfolgt und der Anspruch auf vorrangige Behandlung im Anmeldeformular in der Rubrik Bemerkungen ausdrücklich zur Geltung gebracht wurde.

Anmeldungen zu unseren Kursen sind ausschließlich digital über unsere Webseite möglich: Anmeldung 2026

Teilnahmegebühren und Stornokosten

Als Teilnahmegebühr für Veranstaltungen des Pastoralkollegs Niedersachsen wird für Pfarrer und Diakoninnen und Kirchenkreissozialarbeiter*innen aus den vier Trägerkirchen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe) in der Regel 25 Euro (incl. Mehrwertsteuer) pro Übernachtung bzw. pro Studientag erhoben. Dies gilt auch für digitale Studientage mit Ausnahme der 60-Minuten-Theologie, die kostenfrei bleibt. Bei Studienreisen, aber auch bei kostenintensiveren Kollegs kann eine zusätzlich Seminargebühr erhoben werden. Wenden Sie sich für die (anteilige) Erstattung Ihrer Auslagen, auch der Fahrtkosten gern an Ihren Arbeitgeber. Eine landeskirchliche Regelung dazu liegt derzeit leider nicht vor.

Da dem Pastoralkolleg mit jeder Anmeldung Verbindlichkeiten gegenüber den Tagungshäusern, auch dem in Loccum, entstehen, werden Stornokosten erhoben, wenn es zu kurzfristigen Absagen kommt. Die derzeitige Stornoregelung ist die folgende:

Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme an einem Pastoralkolleg ist bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses möglich. Bei einer nicht krankheitsbedingten Absage, die kurzfristiger eingeht, fallen Stornokosten an. Diese betragen 25 Euro pro Übernachtung, bei einem Wochenkurs also 100 Euro. Bei digitalen Kollegs und Studientagen bezieht sich die Stornogebühr auf je einen ganzen Kurstag. Bei Krankheit bitten wir um Vorlage eines ärztlichen Attestes. Die tatsächlichen Stornokosten fallen für das Pastoralkolleg wesentlich höher aus. Auch verursachen alle An- und Abmeldungen erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher bitten wir, An- und Abmeldungen an unseren Kursen sorgfältig zu planen.

Teilnahme FEA-Berechtigter und FEA-Pflichtiger, Auswärtiger und Ruheständler

Bis auf die mehrmoduligen Kurse und die digitalen EKD-Pastoralkollegs sind alle Kurse im Pastoralkolleg Niedersachsen auf die FEA-Pflicht anrechenbar.

Pastoren, Kirchenkreissozialarbeiterinnen und Diakone, die nicht zu den vier Trägerkirchen des Pastoralkollegs gehören, können ebenfalls an den Kollegs teilnehmen, wenn nach dem 1. Oktober 2025 noch Plätze frei sind. Ihnen wird eine pauschale Tagungsgebühr (für Übernachtung und Verpflegung) sowie eine Seminargebühr in Rechnung gestellt, die sie der Ausschreibung entnehmen können.

Auch Ruheständler*innen können als Teilnehmende berücksichtigt werden, wenn im Kurs noch Plätze frei sind. Die Teilnahmegebühr ist dieselbe wie bei noch aktiv im Dienst befindlichen Personen.

Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand, die derzeit Gastdienste leisten oder im vergangenen Jahr einen Gastdienst übernommen haben, werden wie Pastoren im aktiven Dienst behandelt. Ein Gastdienst liegt vor, wenn eine landeskirchliche Beauftragung besteht. Wir bitten darum, den Status als Gastdienstler*in im Anmeldeformular zu vermerken.

Kinderbetreuung

Das Pastoralkolleg Niedersachsen verfügt leider über keine eigene Kinderbetreuung. Es besteht aber die Möglichkeit, auf vorherigen Antrag einen Zuschuss in Höhe von ca. 11,75 Euro pro Stunde für die Bezahlung einer selbstorganisierten Kinderbetreuung zuhause oder an den Tagungsorten zu bekommen (max. 8 Stunden täglich). Das Pastoralkolleg versucht, Ihnen bei der Organisation einer Kinderbetreuung vor Ort behilflich zu sein.
Den Antrag für den Zuschuss finden Sie hier.

Schutzkonzept

Bei Teilnahme an unseren Kollegs bitten wir Sie um Beachtung unserer Schutzkonzeptes

Schutzkonzept für den Campus Loccum

Hier finden Sie das Schutzkonzept des Pastoralkollegs Niedersachsen. Es gilt für alle Einrichtungen auf dem Loccumer Campus: Schutzkonzept-Campus-Loccum.pdf