Foto: Jens Schulze

Anmeldeverfahren

Unser gestaffeltes Anmeldeverfahren ermöglicht eine Fortbildungsplanung ohne Zeitdruck. Es vermeidet überdies Ungerechtigkeiten bei der Platzvergabe, die dadurch entstehen, dass das Programmheft ungleichzeitig ankommt bzw. die Empfänger sich im Urlaub befinden. Daher gilt:

  • Anmeldungen, die bis zum 30. September 2023 eingehen, werden zunächst gesammelt. Sollte es bei einzelnen Kursen mehr Anmeldungen geben als Plätze zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.
  • Anmeldungen, die uns ab dem 1. Oktober 2023 erreichen, werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Dies gilt bis zum Ende des Programmjahres.
  • Eine verbindliche Zusage über Ihre Teilnahme am Kurs bzw. über Ihren Platz auf der Warteliste erhalten Sie im Oktober.

Wer in Kollegs keinen Platz erhalten hat, wird im Fall einer Kurswiederholung vorrangig behandelt. Dazu ist eine erneute Anmeldung jeweils vor dem 1. Oktober erforderlich. Bitte machen Sie Ihren Anspruch im Anmeldeformular kenntlich.

Bei Kursverschiebungen aus dem letzten Jahr erhalten Angemeldete Vorrang, denen schon eine Teilnahme bestätigt wurde. Auch sie müssen sich jedoch erneut über die Webseite bis zum 30. September anmelden. Danach verfällt der Anspruch.

Anmeldungen zu unseren Kursen sind ausschließlich digital über unsere Webseite möglich: www.pastoralkolleg-niedersachsen.de.

 

Eigenbeteiligung und Fahrtkostenerstattung

Seit 2021 dürfen von Seiten des Pastoralkollegs keine Fahrtkosten mehr für die Teilnahme an ihren Veranstaltungen gezahlt werden. Es wird auch keine Eigenbeteiligung mehr einbehalten. Die Pflicht zur Zahlung der Fahrtkosten der Teilnehmenden liegt bei deren jeweiligen Dienststellen. Diese berechnen und erheben auch die anfallende Eigenbeteiligung.

 

Teilnahmegebühren und Stornokosten

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Pastoralkollegs Niedersachsen ist für Pfarrer und Diakoninnen aus den vier Trägerkirchen (Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe) – bis auf die genannte Eigenbeteiligung – in der Regel kostenlos. Bei Studienreisen, aber auch bei kostenintensiveren Kollegs wird zusätzlich eine Seminargebühr erhoben. Da dem Pastoralkolleg mit jeder Anmeldung Verbindlichkeiten gegenüber den Tagungshäusern, auch dem in Loccum, entstehen, müssen Stornokosten erhoben werden, wenn es zu kurzfristigen Absagen kommt. Die derzeitige Stornoregelung ist die folgende:

Eine kostenlose Stornierung der Teilnahme an einem Pastoralkolleg ist bis 8 Wochen vor Beginn des Kurses möglich. Bei einer nicht krankheitsbedingten Absage, die kurzfristiger eingeht, fallen Stornokosten an. Diese betragen 20 Euro pro Übernachtung, bei einem Wochenkurs also 80 Euro. Bei digitalen Kollegs bezieht sich die Stornogebühr auf je einen ganzen Kurstag. Bei Krankheit bitten wir um Vorlage eines ärztlichen Attestes. Die tatsächlichen Stornokosten fallen für das Pastoralkolleg wesentlich höher aus. Auch verursachen alle An- und Abmeldungen erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher bitten wir, An- und Abmeldungen an unseren Kursen sorgfältig zu planen.

 

Teilnahme FEA-Berechtigter und FEA-Pflichtiger, Auswärtiger und Ruheständler

Bis auf die mehrmoduligen Kurse und die digitalen EKD-Pastoralkollegs sind alle Kurse im Pastoralkolleg Niedersachsen auf die FEA-Pflicht anrechenbar.

Pastorinnen und Diakone, die nicht zu den vier Trägerkirchen des Pastoralkollegs gehören, können ebenfalls an den Kollegs teilnehmen, wenn nach dem 1. Oktober 2023 noch Plätze frei sind. Ihnen wird eine pauschale Tagungsgebühr (für Übernachtung und Verpflegung) sowie eine Seminargebühr in Rechnung gestellt, die sie im Pastoralkolleg Niedersachsen erfragen können.

Auch Ruheständler können als Teilnehmende berücksichtigt werden, wenn im Kurs noch Plätze frei sind. Sie entrichten die Eigenbeteiligung in Höhe von 15,- Euro pro Übernachtung bzw. pro Seminartag an das Pastoralkolleg Niedersachsen.

Pastoren und Pastorinnen im Ruhestand, die derzeit Gastdienste leisten oder im vergangenen Jahr einen Gastdienst übernommen haben, werden wie Pastoren im aktiven Dienst behandelt. Wir bitten darum, die Aktivität als Gastdienstlerin im Anmeldeformular zu vermerken.

 

Kinderbetreuung

Das Pastoralkolleg Niedersachsen verfügt leider über keine eigene Kinderbetreuung. Es besteht aber die Möglichkeit, auf vorherigen Antrag einen Zuschuss in Höhe von ca. 10,50 Euro pro Stunde für die Bezahlung einer selbstorganisierten Kinderbetreuung zuhause oder an den Tagungsorten zu bekommen (max. 8 Stunden täglich). Das Pastoralkolleg versucht, Ihnen bei der Organisation einer Kinderbetreuung vor Ort behilflich zu sein.
Den Antrag für den Zuschuss finden Sie hier.